Inhaltsstoffe, quellbelegt
Die Liste
wird lesbar.
Auf jeder Packung steht, was drin ist, in einer Sprache, die niemand außerhalb der Branche liest. Fügen Sie die Liste ein: Wir markieren die kennzeichnungspflichtigen Duftstoffe und nennen zu jeder Angabe die Fundstelle in der EU-Kosmetikverordnung.
Ihre Inhaltsstoffliste
Text von der Packung abtippen oder einfügen – oder die Rückseite fotografieren. Die Auswertung dauert je nach Länge einen Moment.
Ergebnis
Module 01 bis 06 · standardmäßig aus
Von der Liste
zur Routine.
Wer mehr will als die Aufschlüsselung, wählt es einzeln dazu: ein Profil ohne Foto, abgeleitete Bedürfnisse, eine Routine mit Reihenfolge und Sonnenschutz. Nichts davon läuft ungefragt, und nichts davon ist eine Heilbehandlung.
Jede Angabe hat eine Fundstelle.
Die Fakten kommen aus dem Rechtstext, nicht aus einem Sprachmodell. Das Modell formuliert nur, und was es formuliert, wird geprüft.
Anhang III
81 Duftstoffe
kennzeichnungspflichtig nach VO (EG) 1223/2009, konsolidierte Fassung vom 1. Mai 2026
Schwellen
0,001 %
auf der Haut verbleibend, 0,01 % in abgespülten Mitteln. Aus dem Verordnungstext gelesen, nicht hinterlegt
Prüfung
6 Kriterien
für Werbeaussagen nach VO (EU) 655/2013. Heilaussagen werden abgewiesen
Was wir bewusst nicht tun.
Ein Werkzeug, das alles verspricht, ist keines. Diese vier Dinge bleiben außen vor, jedes aus einem konkreten Grund.
Keine Hautanalyse per Selfie
Gesichtsbilder sind biometrische Daten nach Artikel 9 DSGVO. Wer Rötungen oder Unreinheiten einstuft, stellt faktisch eine Diagnose.
Keine Heilaussagen
„Pflegt unreine Haut“ ist Kosmetik. „Hilft gegen Akne“ macht daraus ein Arzneimittel. Diese Grenze prüft eine feste Sperrliste, kein Sprachmodell.
Keine Produktempfehlung
Sobald wir ein Produkt empfehlen, wird aus der Information eine Werbeaussage, mit allen Belegpflichten, die daran hängen.
Keine Bewertung „gut“ oder „schlecht“
Ein Inhaltsstoff ist nicht gut oder schlecht, sondern zugelassen, beschränkt oder kennzeichnungspflichtig. Genau das zeigen wir.